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Die sichere Altersvorsorge - trotz ihres Namens mit Einmalauszahlung der Gelder!
Wer auf einen Todesfallschutz verzichten kann, weil er keine Angehörigen hat oder diese bereits
ausreichend versichert sind, für den ist die Private Rentenversicherung eine Überlegung wert. Dabei handelt es sich im Grunde um einen reinen Sparplan
bei einer Versicherung. Da im Todesfall nur die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden, sind die Kosten in diesem Produkt geringer und die erzielten Renditen höher.
Der besondere Vorteil einer Privaten Rentenversicherung liegt darin, daß im
Sparbereich eine Mindestverzinsung in Höhe von 1,75% pro Jahr garantiert ist. Da die Versicherung zusätzliche Überschüsse erzielt, hat diese
Vorsorgeform auch heute noch viele Anhänger und wird gerne als sichere Basis der Altersvorsorge genutzt wird.
Als Besonderheit kommt die Wahlmöglichkeit hinzu: Entweder man nutzt wie
bei einer Kapital-Lebensversicherung die steueroptimierte Einmalauszahlung oder man wählt die steuerbegünstigte lebenslange Rente.
Läuft die Versicherung mindestens 12 Jahre und mindestens bis Alter 62 Jahre, dann ist bei einer Einmalauszahlung die Hälfte der erwirtschafteten Erträge steuerfrei!
Je nach persönlichem Steuersatz muß in anderen Anlageformen deutlich mehr Rendite für das gleiche Ergebnis erzielt werden. Wird die Auszahlung als lebenslange Rente gewählt, dann sind
alle bis zum Rentenbeginn erzielten Zinsen vollständig steuerfrei! Nur die im Rentenbezug erwirtschafteten Zinsen müssen mit dem sogenannten
“Ertragsanteil” besteuert werden. Die Höhe dieses steuerpflichtigen Anteils hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab - z.B. bei Rentenbeginn im Alter 65
Jahre liegt der Ertragsanteil bei 18%. Das heißt, 18% der ausgezahlten Rente sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
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