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Die sichere Altersvorsorge - trotz ihres Namens mit Einmalauszahlung der Gelder!
Wer auf einen Todesfallschutz verzichten kann, weil er keine Angehörigen hat oder diese bereits ausreichend versichert sind, für den ist die
Private Rentenversicherung eine Überlegung wert. Dabei handelt es sich im Grunde um einen reinen Sparplan bei einer Versicherung. Da im Todesfall nur die
eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden, sind die Kosten in diesem Produkt geringer und die erzielten Renditen höher.
Der besondere Vorteil einer Privaten Rentenversicherung liegt darin, daß im Sparbereich eine Mindestverzinsung in Höhe von 2,25% pro Jahr garantiert ist.
Da die Versicherung zusätzliche Überschüsse erzielt, lagen die langfristig tatsächlich erzielten Beitragsrenditen bei ca. 5,0 - 6,0 Prozent - und das seit Jahrzehnten. Kein
Wunder, daß diese Vorsorgeform auch heute noch viele Anhänger hat und gerne als Basis der Altersvorsorge genutzt wird.
Hier haben wir eine besonders interessante Sparform für junge Menschen ohne Familie oder ältere Menschen, die
noch etwas für ihre Rente tun wollen.
Für junge Menschen ist dieses "Versicherungssparen" geeignet, da kein überflüssiger Todesfallschutz mitbezahlt werden muß.
Doch auch wer nur nochmal schnell monatlich ein paar Mark für eine zusätzliche Rente sparen will, liegt mit diesem Produkt richtig. Gerade ältere Menschen haben die
Familie meist schon längst abgesichert. Da ist es besonders attraktiv, daß bei einer Privaten Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen gestellt werden!
Als Besonderheit kommt die Wahlmöglichkeit hinzu: Entweder man nutzt wie bei einer Kapital-Lebensversicherung die steueroptimierte
Einmalauszahlung oder man wählt die steuerbegünstigte lebenslange Rente. Läuft die Versicherung mindestens 12 Jahre und mindestens bis Alter 60 Jahre, dann ist bei einer Einmalauszahlung
die Hälfte der erwirtschafteten Erträge steuerfrei! Je nach persönlichem Steuersatz muß in anderen Anlageformen deutlich mehr Rendite für das gleiche Ergebnis erzielt werden.
Wird die Auszahlung als lebenslange Rente gewählt, dann sind alle bis zum Rentenbeginn erzielten Zinsen vollständig steuerfrei! Nur die im Rentenbezug
erwirtschafteten Zinsen müssen mit dem sogenannten “Ertragsanteil” besteuert werden. Die Höhe dieses steuerpflichtigen Anteils hängt vom Alter bei Rentenbeginn
ab - z.B. bei Rentenbeginn im Alter 65 Jahre liegt der Ertragsanteil bei 18%. Das heißt, 18% der ausgezahlten Rente sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
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