Staatlich geförderte Vorsorge: Ein Beitrag
zur Absicherung Ihres Lebensabends
Es gibt zwei Formen der privaten Altersvorsorge,
die staatlich gefördert werden in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Wie immer sind zum Erhalt staatlicher Förderungen aber auch eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Daher stellen wir Ihnen
die beiden Varianten auf jeweils eigenen Websites vor:
Die Riester-Rente: Bei der “Riester-Rente” handelt es sich um ein Bank-,
Versicherungs- oder Investmentprodukt, für das seitdem Jahr 2002 staatliche Zulagen in Anspruch genommen werden können. Sie wurde geschaffen, da im Rahmen der Rentenreform eine
Kürzung der Gesetzlichen Renten beschlossen! Sie kann genutzt werden von Arbeitnehmern und Beamten.
Die Rürup-Rente (“Basis-Rente”): Bei der “Rürup-Rente” handelt es sich um eine Private
Rentenversicherung, deren Beiträge steuerlich absetzbar sind. Gleichzeitig sind aber einige besondere Bedingungen zu beachten: So gilt die sogenannte “nachgelagerte
Besteuerung” und das Guthaben ist konkurs-, pfändungs- und HartzIV-sicher. Weiterhin kann sie ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden.
Sie srichtet sich in erster Linie an Selbständige.
Ausführliche
Informationen
Staatlich geförderte Produkte
sind leider recht komplexe Modelle mit einer Reihe von Fußangeln. Wir haben daher eine spezielle Websites dazu erstellt, auf denen Sie umfangreiche Informationen finden.